Monat: März 2023

DJV-Online-Vortragsreihe | Bleifreie Schrote: Erfahrungen aus der Praxis

Seit dem 16. Februar 2023 gilt in der EU das Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und um Feuchtgebieten. In Thüringen ist die Jagd mit bleihaltigem Schrot generell verboten (§29 Abs. 3 Ziff. 5 ThJG)
Lars Thune Andersen, Waffenexperte vom Dänischen Jagdverband, berichtet aus 26 Jahren Erfahrung im Schießen mit bleifreier Munition. Er erläutert Schussdistanzen, Material und Wirkungsweise von alternativen Schroten und hat viele Tipps für die jagdliche Praxis.

Vortrag auf YouTube in Englisch (Folien aber auf Deutsch)

Zusätzliches Material zum Bleischrotverbot in Feuchtgebieten:

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Brut- und Setzzeit

Während Hunde in den Thüringer Wäldern ganzjährig an der Leine zu führen sind (§ 6 Abs 2 ThürWaldG), gibt es für den Rest unserer schönen Natur in Thüringen keine landesweiten Regelungen zur Leinenpflicht.

Doch mit dem Beginn der Brut- und Setzzeit Anfang März sind alle Hundehalter angehalten, ihre lieben Vierbeiner zum Schutz der Tierwelt freiwillig an die kurze Leine zu nehmen. Ob junge Feldhasen, Rehkitze oder Gelege und Jungvögel der bodenbrütenden Arten, sie alle haben unsere Rücksichtnahme verdient. Zu schnell ist ein Jungtier verletzt oder das Elterntier scheu gemacht. Dazu reichen schon die Neugier und der Spieltrieb des friedfertigsten Hundes.

Foto von Patrick Hendry auf Unsplash
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Schonzeit für Hecken und Gehölze

Seit dem 1. März gilt wieder, dass Bäume (außerhalb des Waldes!) Hecken, Gebüsche und Gehölze nicht mehr abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Diese Schonzeit gilt bis zum 30. September.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind jedoch weiterhin erlaubt.
(Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs 5 Ziffer 2)

Foto von Dim Hou auf Unsplash


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