15. März 2023
DJV-Online-Vortragsreihe | Bleifreie Schrote: Erfahrungen aus der Praxis
Seit dem 16. Februar 2023 gilt in der EU das Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und um Feuchtgebieten. In Thüringen ist die Jagd mit bleihaltigem Schrot generell verboten (§29 Abs. 3 Ziff. 5 ThJG)
Lars Thune Andersen, Waffenexperte vom Dänischen Jagdverband, berichtet aus 26 Jahren Erfahrung im Schießen mit bleifreier Munition. Er erläutert Schussdistanzen, Material und Wirkungsweise von alternativen Schroten und hat viele Tipps für die jagdliche Praxis.
Vortrag auf YouTube in Englisch (Folien aber auf Deutsch)
Zusätzliches Material zum Bleischrotverbot in Feuchtgebieten:

13. März 2023
Kurse Wildverarbeitung
Das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Rohr-Kloster der Handwerkskammer Südthüringen bietet verschiedene für Jäger interessante Kurse an:
- Wildzerlegung
- Hobbyfleischer
- Zerlegung von Fleisch und Herstellen von Fleischerzeugnissen
Weiterführende Informationen, Termine und Kursgebühren finden sich auf den Seiten der HWK Südthüringen.

9. März 2023
Freiwillige gesucht zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Um für den Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Stadtgebiet Erfurt vorbereitet zu sein, sucht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.
Zu den Aufgaben gehören die Fallwildsuche sowie Zaunaufbau und -kontrolle.
Die vollständigen Informationen finden sich auf den Seiten der Stadt Erfurt.

9. März 2023
Brut- und Setzzeit
Während Hunde in den Thüringer Wäldern ganzjährig an der Leine zu führen sind (§ 6 Abs 2 ThürWaldG), gibt es für den Rest unserer schönen Natur in Thüringen keine landesweiten Regelungen zur Leinenpflicht.
Doch mit dem Beginn der Brut- und Setzzeit Anfang März sind alle Hundehalter angehalten, ihre lieben Vierbeiner zum Schutz der Tierwelt freiwillig an die kurze Leine zu nehmen. Ob junge Feldhasen, Rehkitze oder Gelege und Jungvögel der bodenbrütenden Arten, sie alle haben unsere Rücksichtnahme verdient. Zu schnell ist ein Jungtier verletzt oder das Elterntier scheu gemacht. Dazu reichen schon die Neugier und der Spieltrieb des friedfertigsten Hundes.

3. März 2023
Schonzeit für Hecken und Gehölze
Seit dem 1. März gilt wieder, dass Bäume (außerhalb des Waldes!) Hecken, Gebüsche und Gehölze nicht mehr abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Diese Schonzeit gilt bis zum 30. September.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind jedoch weiterhin erlaubt.
(Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs 5 Ziffer 2)
