Monat: März 2025

Brut- und Setzzeit

Während Hunde in den Thüringer Wäldern ganzjährig an der Leine zu führen sind (§ 6 Abs 2 ThürWaldG), gibt es für den Rest unserer schönen Natur in Thüringen keine landesweiten Regelungen zur Leinenpflicht.

Doch mit dem Beginn der Brut- und Setzzeit Anfang März sind alle Hundehalter angehalten, ihre lieben Vierbeiner zum Schutz der Tierwelt freiwillig an die kurze Leine zu nehmen. Ob junge Feldhasen, Rehkitze oder Gelege und Jungvögel der bodenbrütenden Arten, sie alle haben unsere Rücksichtnahme verdient. Zu schnell ist ein Jungtier verletzt oder das Elterntier scheu gemacht. Dazu reichen schon die Neugier und der Spieltrieb des friedfertigsten Hundes.

Foto von Patrick Hendry auf Unsplash
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Schonzeit für Hecken und Gehölze

Seit dem 1. März gilt wieder, dass Bäume (außerhalb des Waldes!) Hecken, Gebüsche und Gehölze nicht mehr abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Diese Schonzeit gilt bis zum 30. September.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind jedoch weiterhin erlaubt.
(Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs 5 Ziffer 2)

Foto von Dim Hou auf Unsplash


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