Geschütze Biotope – Perlen mit Tücken
Schnell mal eine Kirrung anlegen oder eine Kanzel aufstellen? Oft genug leiten einen hier vor allem die jagdlichen Qualitäten des gewählten Standorts.
Doch Augen auf! Schnell kann es passieren, dass man unbeabsichtigt mit dem Naturschutz in Konflikt gerät. Während es einem in ausgewiesenen und beschilderten Schutzgebieten präsent sein dürfte, dass hier besondere Umsicht gelten muss und eine Abklärung im Vorfeld Ärger vermeidet, gibt es weitere geschützte Flächen, die man im Zweifelsfall selbständig als solche erkennen muss.
Sowohl das Bundes- als auch das Thüringer Naturschutzgesetz listen eine Vielzahl an Biotopen von besonderer Bedeutung auf. Darunter fallen zum Beispiel alte Lesesteinwälle, Uferzonen, Auenwälder, Trockenrasen oder Streuobstwiesen.

Die Besonderheit, und damit auch die Tücke, dieser geschützten Biotope liegt darin, dass sich der Schutzstatus allein aus der Existenz der jeweiligen Fläche ergibt und nicht behördlich einzelfallweise ausgewiesen sein muss. Somit muss man vor Ort selber einschätzen können, ob man vor einem solchen geschützten Biotop steht und sich dementsprechend verhalten.
Untersagt sind strengstens alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser wertvollen Lebensräume führen. Zudem verbietet die Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) ausdrücklich das Anlegen von Fütterungen oder Kirrung in geschützten Biotopen.
Es lohnt sich also, sich gelegentlich die Liste der geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG und § 15 ThürNatG durchzulesen, um, gewappnet mit diesem Wissen, die Lebensräume im Revier richtig einordnen zu können.
Hilfreich ist auch ein Blick in den Kartendienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz oder die „Meine Umwelt“-App. Gerade mit der App hat man ein hilfreiches Werkzeug schnell vor Ort zur Hand. Doch Achtung, beide Dienste erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn seit der letzten Kartierung können neue geschützte Biotope entstanden sein, die zwar noch nicht erfasst sind, trotzdem aber den vollen gesetzlichen Schutz genießen.
Bleibt also immer gut informiert und haltet die Augen auf!