Autor: Marcus Jacob

Geschütze Biotope – Perlen mit Tücken

Schnell mal eine Kirrung anlegen oder eine Kanzel aufstellen? Oft genug leiten einen hier vor allem die jagdlichen Qualitäten des gewählten Standorts.

Doch Augen auf! Schnell kann es passieren, dass man unbeabsichtigt mit dem Naturschutz in Konflikt gerät. Während es einem in ausgewiesenen und beschilderten Schutzgebieten präsent sein dürfte, dass hier besondere Umsicht gelten muss und eine Abklärung im Vorfeld Ärger vermeidet, gibt es weitere geschützte Flächen, die man im Zweifelsfall selbständig als solche erkennen muss.

Sowohl das Bundes- als auch das Thüringer Naturschutzgesetz listen eine Vielzahl an Biotopen von besonderer Bedeutung auf. Darunter fallen zum Beispiel alte Lesesteinwälle, Uferzonen, Auenwälder, Trockenrasen oder Streuobstwiesen.

(Bild von wirestock auf Freepik)

Die Besonderheit, und damit auch die Tücke, dieser geschützten Biotope liegt darin, dass sich der Schutzstatus allein aus der Existenz der jeweiligen Fläche ergibt und nicht behördlich einzelfallweise ausgewiesen sein muss. Somit muss man vor Ort selber einschätzen können, ob man vor einem solchen geschützten Biotop steht und sich dementsprechend verhalten.

Untersagt sind strengstens alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser wertvollen Lebensräume führen. Zudem verbietet die Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) ausdrücklich das Anlegen von Fütterungen oder Kirrung in geschützten Biotopen.

Es lohnt sich also, sich gelegentlich die Liste der geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG und § 15 ThürNatG durchzulesen, um, gewappnet mit diesem Wissen, die Lebensräume im Revier richtig einordnen zu können.

Hilfreich ist auch ein Blick in den Kartendienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz oder die „Meine Umwelt“-App. Gerade mit der App hat man ein hilfreiches Werkzeug schnell vor Ort zur Hand. Doch Achtung, beide Dienste erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn seit der letzten Kartierung können neue geschützte Biotope entstanden sein, die zwar noch nicht erfasst sind, trotzdem aber den vollen gesetzlichen Schutz genießen.

Bleibt also immer gut informiert und haltet die Augen auf!

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Betreten von Wald und Flur

Wie selbstverständlich gehen wir in Wald und Flur spazieren, genießen die Natur, die Ruhe, die Schönheit. Doch wie kommt es, dass wir uns auf fremden Grund und Boden weitgehend frei bewegen dürfen und welche Grenzen hat diese Freiheit?

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Die Betretungsrechte von Wald und freier Landschaft sind in zwei verschiedenen Gesetzen verankert.

Im Wald

Hier sagt das Thüringer Waldgesetz in § 6 Absatz 1: „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung ist jedem gestattet.

Was „naturverträglich“ bedeutet, wird im Absatz 2 nochmal weiter ausgeführt: „Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht beschädigt oder verunreinigt, seine Bewirtschaftung sowie die Lebensgemeinschaft nicht gestört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, sind an der Leine zu führen.

Von diesem Betretungsrecht ausgeschlossen sind u.a.:

  • Verjüngungsflächen,
  • Flächen, auf denen Holz eingeschlagen oder sonstige Waldarbeiten durchgeführt werden,
  • Flächen, die zur Verhütung von Waldbränden oder aus Sicherheitsgründen gesperrt wurden,
  • forstbetriebliche und jagdliche Einrichtungen,
  • Flächen, die aus Naturschutzgründen gesperrt wurden

In der Flur

Außerhalb des Waldes regelt das Thüringer Naturschutzgesetz das Betretungsrecht.
§21 ThürNatG sagt: „Das Betreten der freien Landschaft außerhalb des Waldes auf Straßen und Wegen und auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung ist unentgeltlich gestattet.

Ungenutze Grundflächen sind dauerhafte ungenutze, wie Feldraine oder Brachflächen, oder vorübergehend ungenutze, wie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Bewirtschaftungszeit. Von der Bestellung bis zur Ernte sind Felder damit tabu. Grünland, das als Weide oder zur Heugewinnung genutzt wird, ist während der gesamten Vegetationsperiode nicht zu betreten.

Und was ist denn außerhalb des Waldes, in dem es ja eine ausdrückliche Regelung gibt, mit den Hunden? Hier gibt das Thüringer Jagdgesetz Aufschluss in § 56 Absatz 1 Ziffer 16: „Mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro kann belegt werden, wer: … Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt frei laufen lässt.
Eine allgemeine Leinenpflicht ergibt sich also zunächst nicht, man muss aber jederzeit in der Lage sein, prinzipiell erfolgversprechend auf seinen Hund einzuwirken.

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Waldjugendspiele 2025 auf der Alteburg

Die Jägerschaft Erfurt ist wie immer mit dem Infomobil dabei gewesen und hat neugierigen Schülerinnen und Schülern Interessantes zum heimischen Wild erklärt.

Ob bei den zahlreichen Präparaten, den Fühlkästen oder dem Quiz, überall gab es Neues zu entdecken.

Wir haben uns sehr gefreut, wie detailliert manches Wissen, zum Beispiel zum Eichelhäher, bereits vorhanden war.

Im kommenden Jahr sind wir mit Sicherheit wieder dabei!

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Infomobileinsatz beim 19. Erfurter Puffbohnenturnier 2025

Was für ein Tag! ☀️ Am 26. April waren wir mit unserem Infomobil auf dem Erfurter Puffbohnen Hockeyturnier vertreten – und diesmal spielte auch das Wetter mit: Sonne satt und milde 12 Grad am Morgen. Perfekte Bedingungen für einen großartigen Tag im Zeichen von Natur, Jagd & Sport!

Bereits ab 9:30 Uhr waren unsere Waidgenossen Jonas, Peter und Jörg fleißig beim Aufbau, damit wir pünktlich um 10 starten konnten… Doch der Ansturm kam schneller als gedacht! Noch während des Aufbaus wurden wir von neugierigen Kindern und Jugendlichen regelrecht überrannt – unser Stand war sofort Mittelpunkt des Geschehens. 🎯🌳

Besonders beliebt: das tolle Quiz von Claudia, unsere Fühlkästen und die Ausmalstation. Wer seine Kids suchte, wurde meist bei uns fündig – und das nicht ohne Grund! 😄

Mit jeder Stunde wurde es voller – und auch wärmer. Die Begeisterung war riesig, das Interesse an Natur, Jagd und Wildtieren besonders groß, und die Fragen richtig gut durchdacht. 💬🦊

Natürlich haben wir auch wieder beim Anziehen der Hockeyschuhe geholfen und hier und da ein paar Schnürsenkel gebunden. Teamwork eben – auf allen Ebenen. 👟💚

Ein herzliches Dankeschön an unser engagiertes Team: Jonas, Peter, Jörg und Claudia – ohne euch wäre dieser erfolgreiche Tag nicht möglich gewesen!

Ich freue mich jetzt schon auf die nächste Station unseres Infomobils. Bis dahin – bleibt neugierig auf unsere Natur!

Waidmannsheil & bis bald

Euer Jens Niedlich 🌲🦌

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Brut- und Setzzeit

Während Hunde in den Thüringer Wäldern ganzjährig an der Leine zu führen sind (§ 6 Abs 2 ThürWaldG), gibt es für den Rest unserer schönen Natur in Thüringen keine landesweiten Regelungen zur Leinenpflicht.

Doch mit dem Beginn der Brut- und Setzzeit Anfang März sind alle Hundehalter angehalten, ihre lieben Vierbeiner zum Schutz der Tierwelt freiwillig an die kurze Leine zu nehmen. Ob junge Feldhasen, Rehkitze oder Gelege und Jungvögel der bodenbrütenden Arten, sie alle haben unsere Rücksichtnahme verdient. Zu schnell ist ein Jungtier verletzt oder das Elterntier scheu gemacht. Dazu reichen schon die Neugier und der Spieltrieb des friedfertigsten Hundes.

Foto von Patrick Hendry auf Unsplash
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