15. Dezember 2022
Schwarzwild-Erlegerprämie / ASP Förderrichtlinie
Für die Schwarzwild-Erlegerprämie gelten neue Bedingungen und Formulare.
Das Formular bekommt ihr beim Forstamt Sonderhausen.
Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie stellt der Landesjagdverband Thüringen bereit.
Was ist anders? Die Kurzfassung:
Die Anträge sind nur noch halbjahresweise (Apr-Sep und Okt-Mär) einzureichen.
Die Bagatellgrenze pro Halbjahr beträgt 100 €. Pro Stück Schwarzwild werden weiterhin 25 € gezahlt. Es sind also mindestens 4 Stück nachzuweisen, damit es zu einer Auszahlung kommt.