7. Oktober 2025
Was tun bei Problemen mit Waschbären?
Regelmäßig erreichen uns Anfragen von Erfurter Bürgerinnen und Bürgern.
„Wir haben auf unserem Grundstück/in unserem Garten Waschbären. Können Sie uns helfen, sie wieder loszuwerden?“
Daher wollen wir uns heute einmal eingehender mit dem Thema beschäftigen.

Der Waschbär (Procyon lotor) ist seit 1934 in Deutschland anzutreffen. Tatsächlich war es damals eine bewusste Auswilderung, um eine neue jagdbare Art zu etablieren. Leider war es mit dem Wissen um ökologische Zusammenhänge zu dieser Zeit noch nicht weit her.
Denn der allesfressende Kleinbär ist ungemein geschickt, kann sehr gut klettern und schwimmen und ist bei der Nahrung nicht wählerisch.
So ausgestattet, konnte sich er sich zügig neue Lebensräume erobern und kommt heute im weiten Teilen Deutschlands vor.

Und hier gerät der maskierte Räuber immer wieder in Konflikte.
Zum einen besetzt er natürliche Lebensräume, in denen ein derart anpassungsfähiges und geschicktes Raubtier bislang nicht vorkam. So ist vor ihm kaum eine kleine Tierart sicher. Ob seltene Amphibien, wie die Gelbbauchunke, bereits gefährdete Bodenbrüter, wie das Rebhuhn, oder die sich in sicherer Höhe wähnenden höhlen- oder kronenbrütenden Vogelarten … alles erreicht er problemlos. Und nur mit Schnecken, Würmern und Obst gibt er sich nicht zufrieden.
Und somit kommt man nicht umhin, ihn als gebietsfremde invasive Art mit erheblicher Auswirkung auf Ökosysteme einzuordnen.
Aber auch menschliche Siedlungen ziehen Waschbären an. Hier locken den Kulturfolger warme und bequeme Quartiere in Dachböden und verlassenen Gebäuden. Und das Nahrungsangebot wird durch Lebensmittelabfälle in Tonnen und Mülleimern nochmals erweitert. Neben den Schäden an Gebäuden und der vielleicht noch hinnehmbaren gelegentlichen nächtlichen Ruhestörung ist es aber die Parasitenbelastung mit dem auf Menschen übertragbaren Waschbärspulwurm, die ihn zu einem unerwünschten Nachbarn macht.

Was kann man nun tun, um die Bären wieder loszuwerden?
Erste Maßnahme sollte stets sein, das Gebiet unattraktiv zu machen. Zugänge zu Dachböden sind zu verschließen, leerstehende Gartenlauben zu sichern. Als nächstes die Nahrungsquellen entziehen. Katzenfutter nehmen Waschbären nur zu gerne, daher sollte dies nie über Nacht im Außenbereich stehen. Müllkübel und -tonnen müssen unerreichbar sein, Deckel können mit einem Stein gegen allzu leichtes Öffnen gesichert werden. Auch Komposthaufen werden gerne untersucht und müssen gesichert werden, sollen sie den Waschbären nicht als Buffet dienen.
Aber spätestens bei Beerensträuchern und Obstbäumen wird es mit dem Sichern schwierig und so finden sich Waschbären auch gerne dort ein, um sich an Fallobst und Würmern zu laben.
Und damit bleibt oft als einzige Maßnahme der Fang.
Gleichwohl Gebäude, Hofräume und Hausgärten sogenannte befriedete Bezirke sind, in denen grundsätzlich die Jagd ruht, hat der Gesetzgeber bei der Fangjagd eine Ausnahme gemacht.
§6 Absatz 3 Thüringer Jagdgesetz
Im Fangen und Töten von Wirbeltieren sachkundige Eigentümer oder Nutznießer von befriedeten Bezirken können unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und in Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes Haarraubwild und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen. Eines Jagdscheines oder Nachweises der Sachkunde bedarf es dazu nicht. Sofern Eigentümer oder Nutznießer von befriedeten Bezirken die nach Satz 2 erforderliche Sachkunde für die Tötung nicht besitzen, müssen sie einen Jagdscheininhaber oder eine entsprechend sachkundige Person hiermit beauftragen.
Somit dürfen Grundstückseigentümer und Mieter, auch ohne Jäger zu sein, Fallen stellen, um Waschbären zu fangen.
Dabei dürfen nur Lebendfangfallen nach §29 Abs 3 Ziffer 6 des Thüringer Jagdgesetzes eingesetzt werden. Diese dürfen zudem keine Verletzungsrisiken für gefangene Tier bergen und müssen stets abgedunkelt sein (blickdichte Bauart oder geeignet abgedeckt).
Eine Kontrolle hat mindestens einmal täglich zu erfolgen und kann auch durch eine Wildkamera oder einen elektronischen Fallenmelder realisiert werden.
Bei der Auswahl geeigneter Fallen, der Aufstellung und Beköderung sowie den zulässigen Jagdzeiten und sonstigen Rechtsbestimmungen beraten wir als Jägerschaft Erfurt gerne.
Kommen wir zum letzten und kompliziertesten Punkt: Was passiert mit dem gefangenen Tier? Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sagt in Artikel 7 „Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung dürfen nicht vorsätzlich in die Umwelt freigesetzt werden.“
Ein Freilassen an einem anderen Ort kommt damit nicht in Frage. Damit sind gefangene Waschbären ausnahmslos zu töten, es sei denn man will sie in Gefangenschaft halten, was bei geeignetem Gehege und entsprechender behördlicher Genehmigung durchaus möglich wäre. Wer mit der Tötung der Waschbären in einen Gewissenskonflikt gerät, dem bleibt tatsächlich nur, sich mit den Kleinbären und ihrem Treiben zu arrangieren.
Da es nun den meisten an der notwendigen Sachkunde zum Töten fehlt, kommen spätestens an dieser Stelle die Jäger ins Spiel. Bevor man auch nur daran denkt, eine Falle zu stellen, ist eindeutig zu klären, wer hier zum Einsatz kommt. Die Jägerschaft Erfurt, wie auch die anderen Thüringer Jägerschaften, unterstützen hier gerne bei der Vermittlung an den zuständigen Revierpächter. Mit diesem kann dann geklärt werden, ob und in welchem Umfang geholfen werden kann.