Autor: Marcus Jacob

Was tun bei Problemen mit Waschbären?

Regelmäßig erreichen uns Anfragen von Erfurter Bürgerinnen und Bürgern.

„Wir haben auf unserem Grundstück/in unserem Garten Waschbären. Können Sie uns helfen, sie wieder loszuwerden?“

Daher wollen wir uns heute einmal eingehender mit dem Thema beschäftigen.

Bild: Rolfes/DJV

Der Waschbär (Procyon lotor) ist seit 1934 in Deutschland anzutreffen. Tatsächlich war es damals eine bewusste Auswilderung, um eine neue jagdbare Art zu etablieren. Leider war es mit dem Wissen um ökologische Zusammenhänge zu dieser Zeit noch nicht weit her.

Denn der allesfressende Kleinbär ist ungemein geschickt, kann sehr gut klettern und schwimmen und ist bei der Nahrung nicht wählerisch.

So ausgestattet, konnte sich er sich zügig neue Lebensräume erobern und kommt heute im weiten Teilen Deutschlands vor.

Grafik: Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD)

Und hier gerät der maskierte Räuber immer wieder in Konflikte.

Zum einen besetzt er natürliche Lebensräume, in denen ein derart anpassungsfähiges und geschicktes Raubtier bislang nicht vorkam. So ist vor ihm kaum eine kleine Tierart sicher. Ob seltene Amphibien, wie die Gelbbauchunke, bereits gefährdete Bodenbrüter, wie das Rebhuhn, oder die sich in sicherer Höhe wähnenden höhlen- oder kronenbrütenden Vogelarten … alles erreicht er problemlos. Und nur mit Schnecken, Würmern und Obst gibt er sich nicht zufrieden.

Und somit kommt man nicht umhin, ihn als gebietsfremde invasive Art mit erheblicher Auswirkung auf Ökosysteme einzuordnen.

Aber auch menschliche Siedlungen ziehen Waschbären an. Hier locken den Kulturfolger warme und bequeme Quartiere in Dachböden und verlassenen Gebäuden. Und das Nahrungsangebot wird durch Lebensmittelabfälle in Tonnen und Mülleimern nochmals erweitert. Neben den Schäden an Gebäuden und der vielleicht noch hinnehmbaren gelegentlichen nächtlichen Ruhestörung ist es aber die Parasitenbelastung mit dem auf Menschen übertragbaren Waschbärspulwurm, die ihn zu einem unerwünschten Nachbarn macht.

Bild: Seifert/DJV

Was kann man nun tun, um die Bären wieder loszuwerden?

Erste Maßnahme sollte stets sein, das Gebiet unattraktiv zu machen. Zugänge zu Dachböden sind zu verschließen, leerstehende Gartenlauben zu sichern. Als nächstes die Nahrungsquellen entziehen. Katzenfutter nehmen Waschbären nur zu gerne, daher sollte dies nie über Nacht im Außenbereich stehen. Müllkübel und -tonnen müssen unerreichbar sein, Deckel können mit einem Stein gegen allzu leichtes Öffnen gesichert werden. Auch Komposthaufen werden gerne untersucht und müssen gesichert werden, sollen sie den Waschbären nicht als Buffet dienen.

Aber spätestens bei Beerensträuchern und Obstbäumen wird es mit dem Sichern schwierig und so finden sich Waschbären auch gerne dort ein, um sich an Fallobst und Würmern zu laben.

Und damit bleibt oft als einzige Maßnahme der Fang.

Gleichwohl Gebäude, Hofräume und Hausgärten sogenannte befriedete Bezirke sind, in denen grundsätzlich die Jagd ruht, hat der Gesetzgeber bei der Fangjagd eine Ausnahme gemacht.

§6 Absatz 3 Thüringer Jagdgesetz

Im Fangen und Töten von Wirbeltieren sachkundige Eigentümer oder Nutznießer von befriedeten Bezirken können unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und in Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes Haarraubwild und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen. Eines Jagdscheines oder Nachweises der Sachkunde bedarf es dazu nicht. Sofern Eigentümer oder Nutznießer von befriedeten Bezirken die nach Satz 2 erforderliche Sachkunde für die Tötung nicht besitzen, müssen sie einen Jagdscheininhaber oder eine entsprechend sachkundige Person hiermit beauftragen.

Somit dürfen Grundstückseigentümer und Mieter, auch ohne Jäger zu sein, Fallen stellen, um Waschbären zu fangen.

Dabei dürfen nur Lebendfangfallen nach §29 Abs 3 Ziffer 6 des Thüringer Jagdgesetzes eingesetzt werden. Diese dürfen zudem keine Verletzungsrisiken für gefangene Tier bergen und müssen stets abgedunkelt sein (blickdichte Bauart oder geeignet abgedeckt).

Eine Kontrolle hat mindestens einmal täglich zu erfolgen und kann auch durch eine Wildkamera oder einen elektronischen Fallenmelder realisiert werden.

Bei der Auswahl geeigneter Fallen, der Aufstellung und Beköderung sowie den zulässigen Jagdzeiten und sonstigen Rechtsbestimmungen beraten wir als Jägerschaft Erfurt gerne.

Kommen wir zum letzten und kompliziertesten Punkt: Was passiert mit dem gefangenen Tier? Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sagt in Artikel 7 „Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung dürfen nicht vorsätzlich in die Umwelt freigesetzt werden.“

Ein Freilassen an einem anderen Ort kommt damit nicht in Frage. Damit sind gefangene Waschbären ausnahmslos zu töten, es sei denn man will sie in Gefangenschaft halten, was bei geeignetem Gehege und entsprechender behördlicher Genehmigung durchaus möglich wäre. Wer mit der Tötung der Waschbären in einen Gewissenskonflikt gerät, dem bleibt tatsächlich nur, sich mit den Kleinbären und ihrem Treiben zu arrangieren.

Da es nun den meisten an der notwendigen Sachkunde zum Töten fehlt, kommen spätestens an dieser Stelle die Jäger ins Spiel. Bevor man auch nur daran denkt, eine Falle zu stellen, ist eindeutig zu klären, wer hier zum Einsatz kommt. Die Jägerschaft Erfurt, wie auch die anderen Thüringer Jägerschaften, unterstützen hier gerne bei der Vermittlung an den zuständigen Revierpächter. Mit diesem kann dann geklärt werden, ob und in welchem Umfang geholfen werden kann.

Weiterlesen

Geschütze Biotope – Perlen mit Tücken

Schnell mal eine Kirrung anlegen oder eine Kanzel aufstellen? Oft genug leiten einen hier vor allem die jagdlichen Qualitäten des gewählten Standorts.

Doch Augen auf! Schnell kann es passieren, dass man unbeabsichtigt mit dem Naturschutz in Konflikt gerät. Während es einem in ausgewiesenen und beschilderten Schutzgebieten präsent sein dürfte, dass hier besondere Umsicht gelten muss und eine Abklärung im Vorfeld Ärger vermeidet, gibt es weitere geschützte Flächen, die man im Zweifelsfall selbständig als solche erkennen muss.

Sowohl das Bundes- als auch das Thüringer Naturschutzgesetz listen eine Vielzahl an Biotopen von besonderer Bedeutung auf. Darunter fallen zum Beispiel alte Lesesteinwälle, Uferzonen, Auenwälder, Trockenrasen oder Streuobstwiesen.

(Bild von wirestock auf Freepik)

Die Besonderheit, und damit auch die Tücke, dieser geschützten Biotope liegt darin, dass sich der Schutzstatus allein aus der Existenz der jeweiligen Fläche ergibt und nicht behördlich einzelfallweise ausgewiesen sein muss. Somit muss man vor Ort selber einschätzen können, ob man vor einem solchen geschützten Biotop steht und sich dementsprechend verhalten.

Untersagt sind strengstens alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser wertvollen Lebensräume führen. Zudem verbietet die Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) ausdrücklich das Anlegen von Fütterungen oder Kirrung in geschützten Biotopen.

Es lohnt sich also, sich gelegentlich die Liste der geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG und § 15 ThürNatG durchzulesen, um, gewappnet mit diesem Wissen, die Lebensräume im Revier richtig einordnen zu können.

Hilfreich ist auch ein Blick in den Kartendienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz oder die „Meine Umwelt“-App. Gerade mit der App hat man ein hilfreiches Werkzeug schnell vor Ort zur Hand. Doch Achtung, beide Dienste erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn seit der letzten Kartierung können neue geschützte Biotope entstanden sein, die zwar noch nicht erfasst sind, trotzdem aber den vollen gesetzlichen Schutz genießen.

Bleibt also immer gut informiert und haltet die Augen auf!

Weiterlesen

Betreten von Wald und Flur

Wie selbstverständlich gehen wir in Wald und Flur spazieren, genießen die Natur, die Ruhe, die Schönheit. Doch wie kommt es, dass wir uns auf fremden Grund und Boden weitgehend frei bewegen dürfen und welche Grenzen hat diese Freiheit?

Bild von wirestock auf Freepik

Die Betretungsrechte von Wald und freier Landschaft sind in zwei verschiedenen Gesetzen verankert.

Im Wald

Hier sagt das Thüringer Waldgesetz in § 6 Absatz 1: „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung ist jedem gestattet.

Was „naturverträglich“ bedeutet, wird im Absatz 2 nochmal weiter ausgeführt: „Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht beschädigt oder verunreinigt, seine Bewirtschaftung sowie die Lebensgemeinschaft nicht gestört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, sind an der Leine zu führen.

Von diesem Betretungsrecht ausgeschlossen sind u.a.:

  • Verjüngungsflächen,
  • Flächen, auf denen Holz eingeschlagen oder sonstige Waldarbeiten durchgeführt werden,
  • Flächen, die zur Verhütung von Waldbränden oder aus Sicherheitsgründen gesperrt wurden,
  • forstbetriebliche und jagdliche Einrichtungen,
  • Flächen, die aus Naturschutzgründen gesperrt wurden

In der Flur

Außerhalb des Waldes regelt das Thüringer Naturschutzgesetz das Betretungsrecht.
§21 ThürNatG sagt: „Das Betreten der freien Landschaft außerhalb des Waldes auf Straßen und Wegen und auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung ist unentgeltlich gestattet.

Ungenutze Grundflächen sind dauerhafte ungenutze, wie Feldraine oder Brachflächen, oder vorübergehend ungenutze, wie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Bewirtschaftungszeit. Von der Bestellung bis zur Ernte sind Felder damit tabu. Grünland, das als Weide oder zur Heugewinnung genutzt wird, ist während der gesamten Vegetationsperiode nicht zu betreten.

Und was ist denn außerhalb des Waldes, in dem es ja eine ausdrückliche Regelung gibt, mit den Hunden? Hier gibt das Thüringer Jagdgesetz Aufschluss in § 56 Absatz 1 Ziffer 16: „Mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro kann belegt werden, wer: … Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt frei laufen lässt.
Eine allgemeine Leinenpflicht ergibt sich also zunächst nicht, man muss aber jederzeit in der Lage sein, prinzipiell erfolgversprechend auf seinen Hund einzuwirken.

Weiterlesen

Waldjugendspiele 2025 auf der Alteburg

Die Jägerschaft Erfurt ist wie immer mit dem Infomobil dabei gewesen und hat neugierigen Schülerinnen und Schülern Interessantes zum heimischen Wild erklärt.

Ob bei den zahlreichen Präparaten, den Fühlkästen oder dem Quiz, überall gab es Neues zu entdecken.

Wir haben uns sehr gefreut, wie detailliert manches Wissen, zum Beispiel zum Eichelhäher, bereits vorhanden war.

Im kommenden Jahr sind wir mit Sicherheit wieder dabei!

Weiterlesen

Infomobileinsatz beim 19. Erfurter Puffbohnenturnier 2025

Was für ein Tag! ☀️ Am 26. April waren wir mit unserem Infomobil auf dem Erfurter Puffbohnen Hockeyturnier vertreten – und diesmal spielte auch das Wetter mit: Sonne satt und milde 12 Grad am Morgen. Perfekte Bedingungen für einen großartigen Tag im Zeichen von Natur, Jagd & Sport!

Bereits ab 9:30 Uhr waren unsere Waidgenossen Jonas, Peter und Jörg fleißig beim Aufbau, damit wir pünktlich um 10 starten konnten… Doch der Ansturm kam schneller als gedacht! Noch während des Aufbaus wurden wir von neugierigen Kindern und Jugendlichen regelrecht überrannt – unser Stand war sofort Mittelpunkt des Geschehens. 🎯🌳

Besonders beliebt: das tolle Quiz von Claudia, unsere Fühlkästen und die Ausmalstation. Wer seine Kids suchte, wurde meist bei uns fündig – und das nicht ohne Grund! 😄

Mit jeder Stunde wurde es voller – und auch wärmer. Die Begeisterung war riesig, das Interesse an Natur, Jagd und Wildtieren besonders groß, und die Fragen richtig gut durchdacht. 💬🦊

Natürlich haben wir auch wieder beim Anziehen der Hockeyschuhe geholfen und hier und da ein paar Schnürsenkel gebunden. Teamwork eben – auf allen Ebenen. 👟💚

Ein herzliches Dankeschön an unser engagiertes Team: Jonas, Peter, Jörg und Claudia – ohne euch wäre dieser erfolgreiche Tag nicht möglich gewesen!

Ich freue mich jetzt schon auf die nächste Station unseres Infomobils. Bis dahin – bleibt neugierig auf unsere Natur!

Waidmannsheil & bis bald

Euer Jens Niedlich 🌲🦌

Weiterlesen