Verlängerung der Schonzeitaufhebung für Bachen

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Die seit 2018 bestehende Schonzeitaufhebung für Bachen in Thüringen wurde über den 31. März 2024 hinaus bis zum 31. März 2027 verlängert.

Das Bejagen von führenden Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren bis zu deren Selbständigwerden notwendig sind, ist weiterhin verboten (siehe § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz).

Marcus Jacob

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