Niederwildprojekt „Wilde Feldflur“

Intensive Agrarlandwirtschaft und gesundes Niederwild?

Wie das funktioniert, zeigt das Pilotprojekt „Wilde Feldflur“ im Erfurter Becken. Vor Ort arbeiten Jägerinnen und Jäger eng mit Landwirtinnen und Landwirten zusammen. Auf der 30 Quadratkilometer großen Projektfläche sorgen sie mit Fangjagd, Lebensraumverbesserung und Fütterung für Rebhuhn, Feldhase oder Feldhamster.

Aber wie gut sind die Maßnahmen? Um den Erfolg zu messen, ist das Wildtiermonitoring, also die Bestandserfassung von Niederwildarten, fester Bestandteil des Projekts. Das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands, kurz WILD, spielt eine wichtige Rolle.

Getragen wird das Projekt von Landesjagdverband Thüringen, DJV und Stiftung Lebensraum Thüringen.

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Die Fledermauskästen sind da

Seit der Anschaffung unseres Infomobils haben wir mit Kindern (und dem einen oder anderen Erwachsenen) mehrere hundert Meisennistkästen gebaut.

Kaum wird bei uns gehämmert, zieht es die Neugierigen an unseren Stand. Diesen Renner werden wir natürlich auch weiterhin im Programm haben.

Zwischenzeitlich haben wir auch Bausätze für Insektenhotels gehabt, diese überzeugten uns jedoch nicht wirklich, da es insbesondere für Wildbienen eigentlich ganz anderer Nisthilfen bedarf.

Dieses Jahr neu bei uns sind dafür Fledermauskästen. Auch diese sind von Kinderhänden mit ein wenig Unterstützung schnell zusammengebaut. Eine Anleitung mit Tipps für die richtige Anbringung geben wir natürlich mit. Den Text dazu haben wir vom Landesfachausschuss Fledermausschutz NRW (NABU) übernommen.

Hersteller unserer Bausätze ist von Anfang an der Verein Heilpädagogische Hilfe Querfurt e.V. Mit jedem gebauten Meisennist- oder Fledermauskasten geht damit auch ein wertvoller Beitrag an eine Werkstatt für behinderte Menschen.

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Verlängerung der Schonzeitaufhebung für Bachen

Foto von Kevin Jackson auf Unsplash

Die seit 2018 bestehende Schonzeitaufhebung für Bachen in Thüringen wurde über den 31. März 2024 hinaus bis zum 31. März 2027 verlängert.

Das Bejagen von führenden Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren bis zu deren Selbständigwerden notwendig sind, ist weiterhin verboten (siehe § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz).

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Der Lebenskreislauf

Warum unauffälliges Unfall- und Fallwild sowie Aufbruch (Schwarzwild wegen der ASP mal ausgenommen) unbedingt in die Natur gehört und nicht in die Tierkörperbeseitigung gebracht oder vergraben werden sollte.

Quelle: Nationalpark Bayerischer Wald
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