28. März 2024
Entwurf zum Tierschutzgesetz bedroht Hunderassen in Deutschland

Bildquelle: VDH
Alle Hintergründe hier: Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Direkt zur Petition geht es hier entlang.
25. März 2024
Sachstand zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

(Foto von Konstantin Evdokimov auf Unsplash)
In einer Entscheidung vom 30.08.2023 (Az.: 20 A 2384/20) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster bestimmte Vorgaben zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank gemacht: diese sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.
Dieses Urteil hat seither zu viel Verwirrung und Unsicherheit unter uns Jägern geführt.
Die Waffenbehörde Erfurt hat uns freundlicherweise die Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamts zur Verfügung gestellt.
„Zur diesbezüglichen Praxis in Thüringen weisen wir (TLVwA) auf Folgendes hin:
Bis zu einer bundeseinheitlichen Vorgabe sind die vom OVG Münster beschriebenen Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln in der Thüringer Verwaltungspraxis nicht anzuwenden.
Weder das WaffG noch die AWaffV noch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften enthalten entsprechende Vorgaben. Im Zusammenhang mit den Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen und Munition weisen wir auch darauf hin, dass die Kontrollbefugnis nach § 36 Abs. 3 WaffG nicht den Aufbewahrungsort der Schlüssel umfasst.
Die Waffenbehörden werden von uns entsprechend unterrichtet.
Dass die Waffenschrankschlüssel trotz fehlender genauer Vorgaben gegen unbefugte Zugriffe gesichert sein müssen, dürfte jedem Waffenbesitzer klar sein.“
In Thüringen ändert sich also bis zu einer zukünftigen Konkretisierung des Waffengesetzes und seiner Nebenbestimmung zunächst nichts an der bisherigen Praxis.
25. März 2024
Zusammenfassung der Jahreshauptversammlung 2024
- Jahresbericht, Finanzabrechnung und Kassenprüfbericht wurden vorgestellt. Der Vorstand wurde für das Jahr 2023 entlastet.
- Zum neuen geschäftsführenden Vorstand wurden für 5 Jahre gewählt:
- Vorsitzender – Harald Reichelt,
- stellvertretender Vorsitzender – Fabian Kohlermann,
- Schatzmeister – Marcus Jacob
- Ebenso für 5 Jahre wurden die Obleute bestätigt:
- Hundewesen – Kurt Franke,
- Jugendarbeit – Peter Krämer,
- Jagdliches Schießen – Jörg Bachner,
- Infomobilbetreuung – Claudia Zschirpe
- Der Finanzvorschlag für 2024 wurde vorgestellt und von der Mitgliederversammlung bestätigt
- Als Nachfolger für Norbert Lehr wurde Frank Tauber für 2 Jahre als Rechnungsprüfer gewählt.
- Der Antrag des Vorstands auf Änderung der Beitragsordnung wurde zugestimmt. Ab dem 01.01.2025 wird der Beitrag für die Stiftung Lebensraum e.V. zusätzlich zum Beitrag für die Jägerschaft Erfurt e.V. erhoben, statt wie bisher aus diesem selbst abgeführt zu werden. Die geänderte Beitragsordnung ist unter https://www.js-erfurt.de/downloads/ zu finden.
- Als Delegierte zum Landesjägertag wird der geschäftsführende Vorstand bestätigt. Frank Tauber wird als Nachrücker im Falle einer Verhinderung bestimmt.
- Harald Reichelt wird dem Landesjagdverband Thüringen als Delegierter zum Bundesjägertag vorgeschlagen.
- Die Treuenadeln in Gold für langjährige Mitgliedschaft erhielten: Kurt Franke, Joachim Lappe, Andreas Lange
- Die Ehrennadeln in Bronze erhielten die Obmänner Kurt Franke und Jörg Bachner, sowie Schatzmeister Marcus Jacob
16. Februar 2024
Fachtagung Jagd und Artenschutz 2024

5. Februar 2024
Jahreshauptversammlung 2024
Wir laden unsere Mitglieder hiermit herzlich zur Jahreshauptversammlung der Jägerschaft Erfurt e.V. ein.
Datum: Samstag, 23.03.2024
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Gartengaststätte „Nach Feierabend“, Gisbodusstraße 18, 99091 Erfurt
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Festlegung Protokollant, Bestätigung eines Versammlungsleiters und eines Wahlvorstehers
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
4. Beschluss zu Tagesordnung und Änderungswünschen
5. Jahresbericht des Vorsitzenden
6. Finanzabrechnung des Schatzmeisters und Bericht der Rechnungsprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Wahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
9. Bestätigung der Obleute
10. Genehmigung des Finanzvorschlags
11. Wahl eines Rechnungsprüfers
12. Beschlussfassung zu den Anträgen
13. Auszeichnungen und Ehrungen
14. Schlusswort
Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand einzureichen.
Dringlichkeitsanträge können in der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zugelassen werden.
Satzung und Beitragsordnung können beim geschäftsführenden Vorstand eingesehen oder angefordert werden. Sie sind zudem unter https://www.js-erfurt.de/downloads/ zu finden.
Zur Wahrung ihrer satzungsgemäßen Rechte und Pflichten werden alle Mitglieder um ihre Teilnahme gebeten.